Neues Bauvertragsrecht gibt mehr Sicherheit

Neues Bauvertragsrecht gibt mehr Sicherheit

Deutschland hat ein neues Bauvertragsrecht – seine Neufassung ist die größte Novelle des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) seit 15 Jahren. Laut Peter Mauel, Vorsitzender der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), wurde es höchste Zeit für diese Reform. Schließlich repräsentieren private Bauherren und Erwerber von Wohneigentum eine bedeutende Verbrauchergruppe mit einem großen wirtschaftlichen Engagement. Der BSB engagiert sich als Mitglied im Verbraucherzentralen Bundesverband seit Jahren dafür, dass deren Interessen wirksamer als bisher geschützt werden.

Endlich Widerrufsrecht auch für Bauverträge

Als großen Fortschritt sieht Mauel, dass Bauherren künftig ein Widerrufsrecht haben. „Was seit eh und je bei jedem Handyvertrag Usus ist, tritt somit nun auch bei deutlich komplexeren Bauverträgen in Kraft“, erläutert Mauel. Damit sind Verbraucher künftig besser geschützt, wenn sie voreilige Entscheidungen treffen oder sich durch Rabattangebote mit begrenzter Laufzeit in einen Vertrag drängen lassen. Die Verbraucherschutzorganisation begrüßt auch die Einführung einer gesetzlichen Baubeschreibungspflicht, da bisher viele Bau- und Leistungsbeschreibungen sehr allgemein gehalten oder unvollständig waren. So wussten Bauherren oft nicht genau, was sie am Ende für ihr Geld bekommen würden.

Verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung eines Bauwerks sind künftig ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Das gibt den Verbrauchern eine höhere Vertragssicherheit und mindert finanzielle Risiken, zum Beispiel durch zusätzliche Mietkosten bei verspäteter Fertigstellung. Mehr finanzielle Sicherheit geben auch neue klare Regelungen zu Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen sowie zur Übergabe von Bauunterlagen.

Verbraucherschützer sehen weiteren Handlungsbedarf

Trotz der großen Fortschritte im Baurecht sieht Mauel noch Nachbesserungsbedarf für die Zukunft. Als Beispiel nennt er den unzureichenden Verbraucherschutz bei Firmeninsolvenzen, die für Häuslebauer existenzbedrohend sein können. Hier fordert der BSB ein spezielles Kündigungsrecht für private Bauherren. Große Lücken sieht der Verein auch noch beim Bauträgervertragsrecht, dem sich der Bundestag aber aller Voraussicht nach erst nach dem Bundestag widmen wird. „Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte sich bereits vor Vertragsschluss unabhängigen Sachverständigenrat holen“, empfiehlt Mauel. Unter www.bsb-ev.de gibt es für Verbraucher, die bauwillig oder an einer Immobilie interessiert sind, mehr Infos zum Bauvertragsrecht sowie Adressen unabhängiger Bauherrenberater und Vertrauensanwälte.

Widerrufsrecht im Bauvertrag: Darauf kommt es künftig an

Verbraucher besitzen auch bei Bauverträgen künftig ein 14-tägiges Widerrufsrecht. „Das Unternehmen muss seinen Vertragspartner ausdrücklich und schriftlich auf dieses Recht hinweisen“, erklärt Peter Mauel, 1. Vorsitzender des Verbraucherschutzvereins Bauherren-Schutzbund (BSB). Unterbleibt der Hinweis vor oder bei Vertragsschluss, dann beginnt die Laufzeit des Widerrufsrechts erst dann, wenn die Info über das Widerrufsrecht ordnungsgemäß übergeben wurde. Spätestens ein Jahr plus 14 Tage nach Vertragsschluss verliert der Verbraucher sein Widerrufsrecht aber auch dann, wenn der Unternehmer den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis gar nicht übergeben hat.

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