Klimapaket: Sollte eine Gasheizung noch angeschafft werden?

Klimapaket: Sollte eine Gasheizung noch angeschafft werden?

Der Plan von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sieht das Verbot von Gas- und Ölheizungen vor. Die Immobilienbesitzer, die sich nicht an die Vorschrift hält, der muss damit rechnen, mit einer hohen Geldstrafe belegt zu werden.

Deutschlands Verpflichtung

Gesetzlich hat sich Deutschland verpflichtet, treibhausgasneutral zu werden und dies bis spätestens 2045. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) geht mit seinem Verbot für Öl- und Gasheizungen dafür in die Vollen. Bereits ab 2024 soll der Einbau von klimaschädlichen Heizungen verboten werden – so geht es aus dem Referentenentwurf vor.

Ab dem Zeitpunkt dürfen lediglich noch solche Heizsysteme verbaut werden, von denen Wärme aus „mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien“ erzeugt wird.

Laut dem Statistischen Bundesamt wird rund jeder zweite Haushalt mit Erdgas und jede vierte Wohnung mit Öl warmgehalten. Bei der Umsetzung des Entwurfs heißt es für diese Bewohner bzw. Immobilienbesitzer, dass sie sich um eine alternative Heizmethode kümmern müssen. Gegebenenfalls müssen sie sogar das bestehende Heizsystem komplett modernisieren.

 

Online gibt es immer wieder Wissenswertes rund ums Bauen und Bauen nachzulesen! Aber lohnt sich der Kauf einer Gasheizung noch und ist das überhaupt in der Zukunft erlaubt?

Die Antwort: Laut dem Entwurf, auf den sich die Ampel-Parteien nun geeinigt haben, soll ab 2024 der Einbau von Gas- und Ölheizungen nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sein. Was die neuen Pflichten zum Austausch der alten Anlagen angeht, so gibt es diese nicht.

 

Die Ausnahmefälle für Öl- und Gasheizungen

Ab 2024 will die Bundesregierung strengere Regeln in Bezug auf den Einbau neuer Heizungen durchsetzen. Gas- und Ölheizungen sind nur dann erlaubt, wenn diese zum überwiegenden Teil aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

Eine Art Heizwende will die Bundesregierung so schnell wie möglich einläuten. Öl- und Gasheizungen sollen laut den ersten Entwürfen des geplanten Gesetzes in Einfamilienhäusern nur noch elf Jahre weiter betrieben werden – sofern diese nach 2001 eingebaut wurden. 2034 ist der Austausch dann verpflichtend. Kürzere Fristen sollen für Mehrfamilienhäuser gelten. Hier ist nach acht Jahren, also 2031 Schluss. Die Austauschpflicht galt bisher nur für die Konstanttemperaturkessel, mit einer Nennwärmeleistung von vier bis 400 Kilowatt und die älter als 30 Jahre sind.

Ob es im neuen Gesetz wichtige Ausnahmeregeln gibt, das ist unklar. Vom Bundeswirtschaftsministerium wurden bereits „zahlreiche Ausnahmen, Übergangslösungen und -fristen“ angekündigt. In dem bisherigen geltenden Gesetz ist zum Beispiel vorgesehen, dass Heizungen von Haushalten nicht auszutauschen sind, wenn diese als Immobilienbesitzer seit 2002 in der Immobilie leben.

Müssen Immobilienbesitzer ab 2024 reagieren?

Nur die Haushalte sind grundsätzlich in den nächsten Jahren betroffen, deren Heizungen zu alt sind. Eine kaputte Heizung muss durch eine neue ersetzt und diese muss dann ab 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden – so sieht es der Entwurf vor.

Eine Möglichkeit sind Wärmepumpen. Diese nutzen die Wärme aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser. Eine weitere Option sind Fotovoltaik (Solaranlagen). Außerdem ist es möglich Haushalte an das Wärmenetz anzuschließen oder Stromdirektheizungen wie bspw. Radiatoren zu nutzen.

Ebenfalls denkbar sind Biomasseheizungen oder Heizungen, die Gas nutzen, das aus erneuerbaren Quellen wie grünen Wasserstoff stammt. Es gibt bereits Kostenvoranschläge von Handwerkern, die eine Mehrinvestition von 5000 bis 30.000 Euro – je nach Heizungstyp – beziffern. In dieser Summe ist die neue Öl- oder Gasheizung noch nicht enthalten.

Wann muss die „alte“ durch eine „neue“ ersetzt werden?

Wie lange eine Heizungsanlage durchhält, das ist unterschiedlich. Fachbetriebe gehen von einer Lebensdauer zwischen 15 bis rund 35 Jahren aus. Dabei wird die Lebensdauer einer Heizung von verschiedenen Faktoren beeinflusst, wie die Fachleute erklären. Dazu zählt zum Beispiel das verwendete System, die Art der Heizung, der Hersteller, der Bautyp, der Wartungszyklus und die regelmäßige Nutzung. Je häufiger eine Heizung genutzt wird, desto höher ist die Chance, dass diese ein Alter von rund 30 Jahren erreicht.

Noch ist nichts beschlossen!

Bislang ist noch nichts beschlossen. Es liegt lediglich ein Gesetzesentwurf vor. Doch wird dieser umgesetzt, dann müssen Heizungen, die im Jahr 2023 eingebaut wurden, spätestens 2031 (Mehrfamilienhäuser) und 2034 (Einfamilienhäuser) umgerüstet werden.

Von Handwerkern wird betont, dass der nachträgliche Umbau höhere Kosten mit sich zieht als ein direkter Neubau. Dies sollte von Immobilienbesitzern bedacht werden. Daher ein Rat: Mindestens drei Kostenvoranschläge einholen und sich erkundigen, darüber …

  • was die klassische neue Öl- bzw. Gasheizung kostet.
  • mit welchen Kosten bei einer hybriden Lösung (Öl- oder Gasheizung & erneuerbare Energien) zu rechnen ist.

Wer sich für eine klassische Heizung 2023 entscheidet, der sollte sich darüber informieren, was später eine Umrüstung kostet. Sollte die Preisdifferenz zu hoch sein, dann gilt: Die Heizung austauschen, aber direkt auf Hybrid setzen.

Nichts über den Zaun brechen

Wer kann, der sollte mit dem Austausch der Heizung noch warten. Denn Bundeswirtschaftsminister Habeck hat nicht nur Ausnahmen, sondern auch Fristverlängerungen in Aussicht gestellt. Überdies soll es Förderprogramme über zinslose Kredite oder Zuschüsse geben. Das Ziel, laut Habeck: Die Unterstützung der Bevölkerung beim Einbau neuer Heizungen.

Nach den Plänen des Bundeswirtschaftsministers sollen sich die Förderprogramme am Einkommen orientieren. So soll sichergestellt werden, dass besonders Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen die Umstellung vornehmen können, ohne großartige finanzielle Belastungen.

Quelle: focus.de

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