Tipps: Das Eigenheim im Winter

Tipps: Das Eigenheim im Winter

Schnee und Eis können im Winter Probleme verursachen. Eigenheimbesitzer haben bei winterlichen Witterungsverhältnissen einiges zu beachten, sollen Schaden, Streit und Schadensersatzforderungen vermieden werden.

Vorsicht Dachlawine

Eigenheimbesitzer sind per Gesetz verpflichtet, Schäden durch Dachlawinen zu verhindern. Zu diesem Zweck muss das Dach nicht von Eis und Schnee befreit werden, doch müssen die Verhältnisse beobachtet werden. Schneefangsysteme erweisen sich als hilfreich und bieten Schutz und Sicherheit. Durch Schneefanggitter wird der Schnee im Traufbereich gestaut und kann nicht abrutschen. Sie begünstigen jedoch die Eiszapfenbildung, eine weitere winterliche Gefahr. Schneefanggitter werden, über Halterungen an die Latten des Dachs geschraubt, angebracht. Daneben bieten auch Schneefangbalken Schutz. Bei ihnen handelt es sich um Fangrohre oder Rundhölzer, die ähnlich wie die Gitter montiert werden und ebenfalls das Abrutschen verhindern. Nicht an der Traufe montiert, sondern über das ganze Dach verteilt, erhöhen Schneefanghaken den Schutz, denn sie lassen weniger Schnee bis zu den Fanggittern rutschen, sodass der Druck durch die Schneelast geringer wird. Sie müssen jedoch nicht unbedingt in Kombination mit anderen Schneefangsystemen angebracht werden. Schneefanghaken fördern auch nicht die Eiszapfenbildung, ein weiterer Vorteil. Besonders in schneereichen Regionen sind Schneefangsysteme ein Muss. Sie helfen, die Schneemassen unter Kontrolle zu halten und Schäden durch Dachlawinen zu verhindern.

Der Gehweg vor dem Haus

Der Hauseigentümer ist verpflichtet, Gehwege und Gehsteige bis zu einer Entfernung von drei Metern frei von Schnee zu halten und bei Glatteis zu bestreuen. Die Maßnahmen dazu sind in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr zu setzen. Sind weder Gehweg oder Gehsteig vorhanden, gelten die Vorschriften für den Straßenrand, der bis zu einer Breite von einem Meter frei von Schnee und Eis gehalten werden muss. Als erste Maßnahme kann der Schnee mit einer Schaufel oder Fräse entfernt werden, am besten gleich zu Beginn des Schneefalls, solange er sich durch Befahren oder Begehen noch nicht verdichtet hat. Wird rechtzeitig und regelmäßig geräumt, ist nicht nur der Arbeitsaufwand geringer, sondern es lässt sich der Schnee auch zur Gänze entfernen. Wird der Bereich glatt oder bildet sich durch andere Witterungsverhältnisse Glatteis, muss gestreut werden. Nicht überall darf Salz zum Einsatz kommen. Das wohl am häufigsten verwendete Streumittel ist Splitt, umweltfreundlich, effizient und sicher. Wird der Pflicht der Schneeräumung vom Hausbesitzer nicht nachgekommen, kann eine Verwaltungsstrafe verhängt werden. Kommt jemand durch das Versäumnis zu Schaden, kommen zudem Schadensersatzansprüche hinzu. Wer nicht selbst für einen sicheren Bereich rund um das Haus sorgen möchte, kann auch einschlägige Firmen beauftragen. Mit dem erteilten Auftrag wird auch die Verantwortung übertragen.

Hier nachlesen ...

Wie Hybridarbeit den Immobilienmarkt verändert

Wie Hybridarbeit den Immobilienmarkt verändert

(Partnerartikel) Der beispiellose Siegeszug der Hybridarbeit hat in der Arbeitswelt in den letzten Jahren einiges …

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert