Bei Licht handelt es sich nicht nur um eine reine Beleuchtung, sondern es dient der Orientierung und zugleich der Sicherheit. Dazu kommt, dass es sogar vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, für eine ausreichende Helligkeit zu sorgen. Besonders bei Wohnanlagen bedürfen die Außenbereiche verschiedener Beleuchtungsarten und diese müssen ebenso unterschiedliche Anforderungen erfüllen, wie bspw.:
- Welche Schutzklasse muss die Außenbeleuchtung aufweisen, damit die Leuchte vor Nässe und Staub geschützt ist?
- Ab wann ist eine Leuchte vor Vandalismus sicher?
- Wo lohnt sich der Einsatz von Sensorbeleuchtung?
Hier erhalten Immobilienbesitzer die notwendigen Informationen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Für erhöhte Sicherheit und eine schöne Optik: eine umlaufende Fassadenbeleuchtung (IP44)
- Die Beleuchtung des Hauseingangs (IP 23 mit Vordach / IP44 ohne Überdachung) und Hausnummernbeleuchtung
- Wegbeleuchtung an der Fassade oder Pollerleuchten (IP67)
- Gemeinschaftsgärten: Es gilt Stolperfallen sichtbar zu machen, Gartenspots sorgen für Atmosphäre
- Beleuchtung von Parkflächen / Tiefgaragen (UGR <25)
Hinweis: Eigentümer sind verpflichtet, der Verkehrssicherheitspflicht nachzukommen.
Die Außenbeleuchtung für die Wegbereiche
Geht es um die Beleuchtung der Wegbereiche in einer Wohnanlage, so stehen dafür mehrere Optionen zur Auswahl. Sollte sich der Weg in direkter Nähe zur Hauswand befinden, dann können Wandleuchten an der Fassade diesen erhellen. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass es sich dabei um geeignete Außenleuchten handelt. Ebenfalls sind LED-Bulkheads geeignet, da diese an der Wand und auch an der Decke angebracht werden können.
Sollte der Weg weiter vom Haus entfernt sein, sodass eine Fassadenbeleuchtung nicht ausreichend ist, sind Pollerleuchten eine gute Alternative. Diese finden Hauseigentümer ebenso bei leuchtenladen.com wie andere schicke und funktionelle Außenleuchten. Werden Pollerleuchten angebracht, dann werden diese in gleichmäßigen Abständen zueinander angebracht. Dabei sollte bei der Auswahl unbedingt auf den Abstrahlwinkel geachtet werden. Für schmale Wege ist ein Winkel von 60 Grad geeignet, für breitere ein 90-Grad-Winkel. Soll nicht nur der Wegbereich der Wohnanlage beleuchtet werden, sondern es wird eine Rund-um-Beleuchtung gewünscht, dann ist eine 360-grad-Beleuchtung empfehlenswert. Diese setzt dann zugleich die Bepflanzung entlang des Weges in Szene.
Gemeinschaftsgärten – hier muss Trittsicherheit gewährleistet werden
Was die Beleuchtung von Gemeinschaftsgärten angeht, so ist dort dafür zu sorgen, Stolperfallen ordentlich auszuleuchten. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Weg zum und im Garten erhellt ist und Stufen sowie andere Stolperfallen deutlich sichtbar sind. Indirekt angestrahlte Bäume oder Büsche, bspw. durch Spots sorgen für eine gemütliche Atmosphäre. Der Abstrahlwinkel dafür sollte entsprechend der Höhe der Pflanzen gewählt werden. Umso höher der Baum oder der Busch, umso schmaler sollte der Lichtkegel sein.
Hauseingänge und Hausnummer beleuchten
Im besten Fall sorg die Beleuchtung es Eingangsbereichs für eine einladende und sichere Atmosphäre. Die Anwohner und Besucher sehen Stufen und müssen nicht im Dunkeln nach dem Schlüssel oder der Türklingel suchen. Zudem finden Besucher und Lieferanten nicht nur die Haustür, sondern auch die richtige Klingel.
Ebenso wichtig ist die Beleuchtung der Hausnummer. Diese sollte bereits von weitem erkannt werden, sodass der Besucher oder Lieferant weiß, ob er sich an der richtigen Adresse befindet. Somit wird sichergestellt, dass selbst im Notfall die Rettungskräfte sich die Suche nach dem Einsatzort ersparen.
Hinweis! Es gibt Kommunen, in denen die Beleuchtung der Hausnummer Pflicht ist. Zu diesen gehören bspw. Hamburg und Berlin. Am besten ist es sich bei der Kommune zu erkundigen, ob es eine Pflicht zur Hausnummern-Beleuchtung gibt.
Doch in jedem Fall erleichtert diese Beleuchtung die Orientierung für Ortsunkundige und sind besonders für die Rettungskräfte unentbehrlich.
Die Beleuchtung von Parkflächen und Tiefgaragen
Sofern die Wohnanlage über Parkmöglichkeiten oder eine Tiefgarage verfügt, muss auch dort für ein passendes Lichtkonzept gesorgt werden. Nicht nur dass eine ausreichend helle Allgemeinbeleuchtung notwendig ist, sondern auch eine Zonenbeleuchtung von Ausgängen und Zugängen zum Wohnhaus, die der besseren Orientierung dienen. Dabei sollte auf einen geringen Blendwert geachtet werden.
Die Verkehrssicherheitspflicht
Immobilieneigentümer müssen den gesetzlichen Bestimmungen der Verkehrssicherheitspflicht nachkommen. Das heißt, dass keine Gefahr von dem Grundstück ausgeht, bspw. das der Weg ohne Gefahr begangen oder befahren werden kann. Darunter fallen nicht nur Treppenhäuser, Flure und Fahrstühle, sondern alle genutzten Bereiche, wie Hauszugänge, Innenhof und Garten. Alles ist ausreichend zu beleuchten.
Besonders in der Zeit von 7 bis 22 Uhr ist es notwendig, dass eine ausreichende Beleuchtung vorhanden ist. Allerdings heißt das nicht, dass das Licht in dieser Zeit stetig eingeschaltet sein muss, sondern es reicht aus sich für die effizienten und kostensparenden Lichtlösungen wie Sensorleuchten zu entscheiden.
Die Vorteile der Sensorleuchten
Nur dann, wenn tatsächlich Bedarf besteht, aktivieren die Sensorleuchten die Lichtanlage. Dadurch wird ein unnötiger Energieverbrauch vermieden, womit zugleich die Stromkosten minimiert werden. Das Licht wird durch die Bewegungssensoren oder Bewegungsmelder eingeschaltet, sobald in dem Erfassungsbereich eine Bewegung registriert wird. Die Tageslichtsensoren hingegen reagieren auf Helligkeit, was bedeutet, dass sie das Licht ein- bzw. ausschalten sobald ein bestimmter Schwellenwert unter- oder überschritten wird.
In der Regel sind die Sensoren mit einer Zeitschaltuhr ausgestattet. Somit ist es möglich, die Leuchtdauer individuell zu regulieren und sicherzustellen, dass die Anwohner problemlos ihren Weg fortsetzen können ohne auf einmal im Dunkeln zu stehen.