Zaun, Hecke, Mauer – der Zank am Zaun

Zaun, Hecke, Mauer – der Zank am Zaun

Es war einmal im Jahr 1999, als die Auerbacherin Regina Zindler in der damaligen Sat.1-Gerichtsshow „Richterin Barbara Salesch“ aufgetreten war. Zu dieser Zeit wurden noch echte Gerichtsfälle verhandelt ohne Schauspieler. Regina Zindler lag im Streit mit ihrem Nachbarn, von dem sie verlangte, dass er seinen wuchernden Knallerbsenstrauch entferne, da dieser ihren Maschendrahtzaun beschädige. Tage später wurde dann von Stefan Raab ein selbst komponiertes Lied vorgestellt, da der vogtländische Dialekt von Regina Zindler es ihm angetan hatte. Auch wenn sie sich zuerst vorgeführt und bundesweit lächerlich gemacht fühlte, stimmte sie vertraglich zu, dass ihre Stimme und Bild für den Song verwendet werden darf.

Doch dieser Streit ist nur einer von sehr, sehr vielen. Denn fast jeder zweite Deutsche hatte schon einmal Streit mit seinem Nachbarn. Eine Umfrage von 2017 gab an, dass am häufigsten wegen Lärmbelästigung gestritten wurde (74%) und falsch geparkte Autos brachten 53% auf die Palme, während sich 52% stritten, da die Nachbarschaftspflichten nicht eingehalten wurden. Interessant zu wissen: Vor allem in der Weihnachtszeit liegen die auffälligen Dekorationen lediglich auf dem 10. Platz der häufigsten Streitursachen.

Wenn der neue Zaun für Ärger sorgt

Der neue hohe Holzzaun oder ein Doppelstabmattenzaun mit einem entsprechenden Sichtschutz kann für mehr Privatsphäre sorgen als der niedrige Maschendraht. Aber dennoch darf niemand einen Doppelstabmattenzaun wie hier, einfach aufstellen. Denn unter bestimmten Umständen hat der Nachbar sogar ein Wörtchen mitzureden.

Das Erscheinungsbild eines Zauns lässt sich ohne Zustimmung des Nachbarn in der Regel nicht verändern. Dies gilt besonders dann, wenn der Zaun bereits vor Jahrzehnten aufgestellt wurde, und das sogar einvernehmlich von beiden Nachbarn. Fragt der Nachbar in einem solchen Fall nicht und stellt einfach einen neuen Zaun auf, dann geht er unter Umständen das Risiko ein, dass er diesen wieder beseitigen muss. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) hervor (Az.: V ZR 42/17).

Zaun, Hecke, Mauer – der Zank am Zaun

Grafik: © Statista

Was ist erlaubt?

Sicherlich zieht jeder den Plausch mit dem Nachbarn vor, doch genießt sein Feierarbendbier oder die gemütliche Grillparty mit der Familie lieber ohne fremde Blicke. Mit einem Sichtschutz kann die Privatsphäre erhalten bleiben.

Im Nachbarrecht ist verankert, was als Sichtschutz im Garten erlaubt ist und was nicht. Jedoch ist dieses von Bundesland zu Bundesland verschieden und im Bebauungsplan der Stadt/Gemeinde unterschiedlich festgelegt. So dürfen mauern und Zäune bis zu einer Höhe von 90 Zentimeter problemlos errichtet werden, wobei bei der Errichtung zwischen einer „toten und lebendigen Einfriedigung“ unterschieden wird.

Der Sichtschutz bei Hecken und Mauern darf generell eine Höhe von 180 Zentimeter nicht überschreiten, wobei der Abstand zum Nachbargrundstück mindestens 50 Zentimeter betragen sollte. In diesem Fall muss das Bauamt nicht benachrichtigt werden. Allerdings ist es ratsam, vor der Errichtung des Sichtschutzes den Nachbarn zu informieren.

Auch das Pflanzen von Bäumen und deren Pflanzabstand ist genau im Nachbarschaftsrecht vorgeschrieben. So beträgt der Abstand bei großwüchsigen Laubbäumen bspw. sechs Meter.

Sollte der Sichtschutz zugleich als Begrenzung zum Nachbargrundstück dienen, dann muss dieser seine Zustimmung dazu geben. Hier richtet sich die Begrenzung auch nach der „Ortsüblichen Einfriedigung“ und das bedeutet, dass der Sichtschutz das Gesamtbild der Straße oder des Wohnviertels nicht stören darf.

Damit es mit dem Nachbarn klappt

Das Gartenidyll wird beim Pflanzen einer Sichtschutzhecke in der Regel nicht gestört. Aber auch hier darf eine Höhe von 180 Zentimeter und der entsprechende Pflanzabstand nicht überschritten werden. So unterliegt der Eigentümer der Pflicht, die Hecke regelmäßig zu schneiden und das auch auf der Seite des Nachbarn.

Gibt es einen Zaun, dann kann dieser durch eine textile Bespannung blickdicht geschlossen werden. Auch Kunststoffbespannungen eignen sich, da diese witterungsbeständig und dadurch langlebig sind. Jedoch besteht hier die Gefahr, dass man sich „eingemauert“ fühlt. Eine Kunsthecke lässt den Zaun immergrün und „lebendig“ wirken. Zudem ist die Hecke pflegeleicht, resistent gegen Sonnenlicht und Schimmel. So wird selbst der langweiligste Zaun attraktiv und ist ein erlaubter Sichtschutz im Garten.

Sichtschutz für die Terrasse und den Balkon

Bei festen baulichen Veränderungen sollte der Vermieter stets um eine schriftliche Erlaubnis gefragt werden, denn so erspart man sich Ärger beim späteren Auszug. Mitunter ist die Anbringung eines Sichtschutzes an der Außenfassade bzw. am Balkon durch die Eigentümerschaft klar geregelt. Wird eine grün-weiße Plane angebracht, wo eine dunkelgraue festgelegt wurde, der hat sich schnell Ärger eingehandelt.

Wer sich im Baumarkt umsieht, der findet eine große Auswahl an Sichtschutzmöglichkeiten für den Balkon und die Terrasse. Das beginnt bei Weidenmatten und zieht sich weiter über Sichtschutzmatten aus Bambus und Kunststoff. Es gibt sie in allen Formen, Farben und unterschiedlichen Höhen.

Eine bessere Möglichkeit ist es für den Balkon auf einen mobilen Sichtschutz zu setzen, der nur temporär für Privatsphäre sorgt. Dabei kann es sich bspw. um einen klappbaren Paravent handeln und es gibt sogar rollbaren Sichtschutz und sogenannte Seitenmarkisen, die horizontal montiert werden. Hier geben zwei im Boden verankerte Pfeiler die Möglichkeit, ein Markisentuch wie eine Jalousie oder eine Leinwand aufzuziehen.

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Ein Kommentar

  1. Es ist äußerst interessant, zu sehen, wie sehr sich die Deutschen in die Haare bekommen. Ein Verständnis für den anderen ist eine gute Lösung, um die Konflikte zu lösen, wenn dies nicht mehr geht, muss eine offensichtliche Trennung geschehen. Dies können Sie einfach bei https://zaun-paradies.de/ erledigen. Wir bieten Ihnen schnellstmöglich die passende Lösung für Konflikte an.

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