Mietnomaden – ohne Zeugnis vom Vormieter läuft nichts

Mietnomaden – ohne Zeugnis vom Vormieter läuft nichts

Bei der Suche nach einer neuen Mietwohnung müssen Mieter viele private Details preisgeben. Es gibt sogar Fälle, in denen der bisherige Vermieter zum Verhalten des Mieters befragt wird.

Mietbetrug: wenn die Miete unregelmäßig oder gar nicht überwiesen wird

Für Vermieter ergibt sich ein problematischer und schädigender Zustand, wenn die monatliche Miete nur unregelmäßig oder nie mehr überwiesen wird, der Mieter nicht anzutreffen oder zu sprechen ist. Diese Art von Mieter wird als Mietnomade bezeichnet und diese „Mieter“ sind jedem Vermieter ein Begriff – selbst wenn mit diesen noch nie selbst Erfahrung gemacht wurde. Mietnomaden zeichnen sich durch unzuverlässige oder ausbleibende Mietzahlungen aus, verdrecken die Wohnung, lassen diese Herunterkommen und Verlassen diese gern über Nacht fluchtartig in einem entsprechend grausigen Zustand. In einem solchen Fall wissen Vermieter*innen oft nicht, was sie tun sollen. Was können sie gegen Mietnomaden tun, damit sie nicht davon betroffen werden und im Anschluss sogar eine professionelle Entrümpelung in Essen zum Festpreis erfolgen muss.

Es gibt Tipps und Tricks, mit der sich Vermieter*innen bereits im Vorfeld gegen Mietnomaden absichern können und wie es möglich ist, die Miete rechtlich einzufordern, wenn Mietbetrüger bereits in der Wohnung leben.

Mietnomaden bringen den finanziellen Ruin

In Deutschland beläuft sich der jährliche Schaden durch Mietnomaden auf geschätzte 200 Millionen Euro. Schnell kann ein Mietnomade einen Vermieter in den finanziellen Ruin stürzen. Die kosten für Anwalt und Gericht mit Räumungsklage, Zwangsvollstreckung und Renovierung können schnell 25.000 Euro und mehr kosten. Besonders für private Vermieter stellen die Mietnomaden ein enormes Risiko dar, denn die Schäden summieren sich nicht selten auf fünfstellige Beträge und sind schnell eine Existenzbedrohnung.

Endlich ist die Traumwohnung gefunden…

….doch Wohnungssuchende stehen vor vielen Hürden

Die meisten Vermieter*innen verlangen von Wohnungsinteressenten Lohnzettel, Bonitätsnachweis und Ausweiskopie – ganz besonders dann, wenn diese nicht von einer Privatperson vergeben wird, sondern über einen Immobilienmakler. Selbst sogenannte Motivationsschreiben sind heute keine Seltenheit mehr, in denen der Interessent mehr oder weniger blumig darlegen darf, warum es sich beim ihm / ihr um den idealen Mieter handelt.

Mittlerweile wird auch eine sogenannte Vermieterauskunft bzw. Vorvermieterbescheinigung verlangt.

Die Mieterselbstauskunft – das erste Sicherheitssiegel

Jeder Wohnungs- bzw. Hausinteressent kanns ich bei der Besichtigung vertrauenswürdig und verantwortungsbewusst zeigen. Doch bekannterweise kann ein Vermieter bzw. ein Immobilienmakler den Interessenten auch nur vor den Kopf schauen. Die Mieterselbstauskunft sorgt hier als Absicherung. In einer solchen „Mieterselbstauskunft“ sind alle Informationen über den Interessenten zusammengefasst.

Durch diese Selbstauskunft ist es möglich, zu kontrollieren, ob der Interessent über einen Schufa-Eintrag verfügt oder ob sogar ein Insolvenz-Verfahren anhängig ist. Selbst Personalausweis und Gehaltsabrechnung sind essenzielle Dokumente, die sich der Vermieter unbedingt vorlegen lassen, sollte.

Zudem sollten Vermieter*innen Informationen zum Interessenten einholen, ob es in der Vergangenheit bereits einmal eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde oder eine solche besteht. Ist das der Fall, dann konnte der / die Interessent*in gewisse Rechnungen in der Vergangenheit ausgleichen konnte.

Wissenswert: Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der Mieter falsche Angaben bei der Mieterselbstauskunft gemacht hat, darf der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen.

Die Auskunft des vorherigen Mieters

Damit sich der Vermieter sich ein konkretes Bild von dem Mietverhalten des Interessenten machen kann, hilft als Referenz oder eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, die von dem vorherigen Vermieter auszustellen ist. Es ist zudem möglich, eine Mieterselbstauskunft den Namen und die Adresse des Vermieters zu ermitteln, um diesen dann persönlich zu kontaktieren. Allerdings bleibt es diesem selbst überlassen, ob Auskunft erteilt wird oder nicht.

Back-up: Mietkaution

Vermieter*innen sollten direkt bei jedem neuen Mietverhältnis eine Kaution vom neuen Mieter verlangen. Entweder wird das Geld dem Vermieter bar überreicht bzw. überwiesen oder in Form einer Bankbürgschaft übergeben.

Wissenswert: Der Vermieter darf die Kaution nur getrennt von seinem Privatvermögen anlegen!

Wie wird die Miete bei Mietbetrügern eingefordert?

Sollte sich bei allen Sicherheitsvorkehrungen ein Mietnomade eingeschlichen haben, dann sind folgende Maßnahmen rechtlich korrekt, um gegen diesen vorzugehen:

Rückstand von einer Monatsmiete: eine Abmahnung an den Mieter senden mit einer 10-tägigen Zahlungsfrist. Sofern die Abmahnung ignoriert wird, kann eine ordentliche Kündigung erfolgen. Eine fristlose Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn ein Rückstand von zwei Monatsmieten vorliegt. Im Regelfall muss die Räumung innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Sofern die Kündigung ignoriert wird, hilft nur noch eine Räumungsklage. Die Dauer dieser Maßnahmen zieht sich in der Regel über vier bis fünf Monate – was jedoch vom Gericht und dem Verhalten des Mieters abhängig ist.

Unauffindbar oder Privatinsolvenz

Ist der Fall eingetroffen und der Mietnomade ist in der Wohnung, gilt es die fristlose Kündigung schnellstmöglich auszusprechen. Wird die Kündigung per Bote überbracht, dann befindet sich der Vermieter auf der sicheren Seite, wobei es wichtig ist, dass der Empfang quittiert wird, vom Mieter. Doch der Fall wird letztendlich vor Gericht enden, was bedeutet, dass der Vermieter eine Räumungsklage einreichen muss. Das bedeutet, dass der Mieter noch einige Monate in der Wohnung verbleibt und selbst wenn der Vermieter gewinnt, so kommt es doch für ihn zu einem Schaden. Denn häufig sind die Mieter nicht mehr aufzufinden oder haben Privatinsolvenz angemeldet – nicht selten hinterlassen die Mietnomaden eine zugemüllte und verwüstete Wohnung. Dann muss der Vermieter sogar noch das Räumkommando bezahlen.

3 Kommentare zu „Mietnomaden – ohne Zeugnis vom Vormieter läuft nichts“

  1. Die Autoverwertung in Deutschland unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben, um Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu minimieren. So müssen beispielsweise Altöl, Batterien und andere schadstoffhaltige Materialien fachgerecht entsorgt werden. Die Verwertungsunternehmen sind dazu verpflichtet, regelmäßige Kontrollen und Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung zu erbringen.

  2. Der Ablauf der Autoverwertung beginnt in der Regel mit der Annahme des Fahrzeugs durch das Verwertungsunternehmen. Dabei werden alle relevanten Fahrzeugdaten erfasst und der Fahrzeugbesitzer erhält eine Verwertungsnachweis. Anschließend wird das Fahrzeug auf einem speziell dafür vorgesehenen Gelände zerlegt und die einzelnen Bauteile werden sortiert.

  3. Wenn Sie eine Entrümpelung durchführen möchten, gibt es einige Schritte, die Sie befolgen können. Zunächst sollten Sie eine Bestandsaufnahme machen und entscheiden, welche Gegenstände Sie behalten möchten und welche Sie loswerden möchten. Dann können Sie mit dem Sortieren und Aussortieren beginnen.

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