Die Ziele der EnEV lassen sich mit einer effizienten Dämmung erreichen

Die Ziele der EnEV lassen sich mit einer effizienten Dämmung erreichen

Neu errichtete Häuser müssen ab 2016 weniger Energie für das Heizen, Kühlen, Lüften und die Warmwasserbereitung verbrauchen. Gegenüber den bisherigen Anforderungen senkt die aktuelle Energieeinsparverordnung (EnEV) den maximal erlaubten jährlichen Bedarf an Primärenergie um 25 Prozent. Eine wichtige Maßnahme zum Erreichen des Ziels kann etwa die effiziente Dämmung der Gebäudehülle mit Mineralwolle sein.

Besonders wirksame Dämmstoffe

Die Verordnung schreibt für alle Bestandteile der Außenhülle Höchstgrenzen für die Wärmeverluste vor, die für Neubauten etwa 20 Prozent unter den bisher geltenden Grenzen liegen. Mit besonders wirksamen Dämmstoffen aus Glas- und Steinwolle lassen sich die verschärften Werte ohne Weiteres einhalten. Das gilt ebenfalls für den sommerlichen Hitzeschutz – unter bestimmten Bedingungen schreibt die Verordnung auch dafür jetzt bauliche Maßnahmen vor. Eine Mineralwolle-Dämmung hemmt das Eindringen von Wärme ebenso wirksam wie den Wärmeverlust.

Ältere Gebäude ebenfalls betroffen

Zwar sieht die aktuelle EnEV keine Nachrüstpflichten beim Wärmeschutz vor, doch auch Eigentümer von Altbauten können von den verschärften Anforderungen betroffen sein. Das gilt immer dann, wenn sie bei einer Sanierung mehr als ein Zehntel der Fläche eines bestimmten Außenbauteils so verändern, dass sich ihre energetischen Eigenschaften ändern. Dann muss die erneuerte Fläche die Höchstwerte der Verordnung einhalten. Dies stellt mit Dämmstoffen aus Mineralwolle ebenfalls kein Problem dar, denn für nahezu jede Bausituation stehen erprobte Produkte zur Verfügung, die auch im Rahmen einer Sanierung einen hocheffizienten Wärmeschutz schaffen. Da Glas- und Steinwolle sehr wirtschaftlich einzusetzen, leicht zu verarbeiten und langfristig wirksam ist, kann man bei einer Sanierung den energetischen Standard des Hauses auf zeitgemäße Werte heben. Die Zusatzkosten für die Dämmung halten sich zudem in Grenzen.

Nicht auf die leichte Schulter nehmen

Normalerweise sollten die eingesparten Energiekosten Grund genug sein, eine Dämmung auf aktuellem Niveau einzubauen. Da die Bundesregierung mit der Verordnung aber auch klimapolitische Ziele erreichen will, gelten eine ganze Reihe von Verstößen gegen die aktuelle EnEV außerdem als Ordnungswidrigkeiten – etwa wenn beim Bau die Höchstgrenzen für den Primärenergiebedarf nicht beachtet werden. Je nach Schwere drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Quelle: djd, Foto: © djd/FMI Fachverband Mineralwolleindustrie

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